Mitgliedsnummer 31191 antwortet der
BALLSPIELGEMEINSCHAFT von 1971 Eutin e. V.
per Einschreiben und Rückschein wie folgt:
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horst georg schacht-hoffmann Eutin, 10.04.10
Mitgliedsnummer 31191
Betreff: Ausschluß
Hier: Einspruch
Liebe Sportfreundin Frau Isa Militzer, lieber Sportfreund Helmut,
hiermit bestätige ich den Erhalt (Schreiben vom 29.03.10)und die Idee Eures Anliegens.
1. Leider muß ich das Schreiben, erst einmal nur rein formell/formal, als gegenstandslos betrachten und daher zurückweisen.
Nach der Satzung der BSG Eutin darf nur ein Vorstandsbeschluß einen solchen Vorgang beschließen. Einzelne Mitglieder, hier Frau Isa Militzer und Helmut Groskreutz sind dazu nicht berechtigt.
Um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Nr. 31191 bleibt Mitglied in der BSG) wird gebeten.
2. Nach meiner langjährigen erfolgreichen Trainer Tätigkeit bei der BSG ( A.... aufgerissen) hätte mir zumindest eine einzige Vorwarnung ( Gespräch, Anhörung, Abmahnung) gewährt werden müssen.
Die Belange der BSG EUTIN sind mir heilig und ich habe sie bis heute über erfüllt .
Natürlich bin ich zu jeder Zeit gewillt, Euren Wünsche noch mehr Beachtung zu schenken.
Immerhin ist dieser Weg laut Satzung der BSG unter § 5 Absatz 2 sogar legitimiert.
horst georg schacht - hoffmann
Mit sportlichem Gruß
Antwort hgsh auf ________________________
BALLSPIELGEMEINSCHAFT
von 1971 Eutin e. V.
meine Anschrift BSG/Absender
23701 Eutin, den 29.03.2010
Mitgliedsnummer: 31191
Sehr geehrter Herr Schacht - Hoffmann,
gemäß § 5 der Satzung der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. schließen wir Sie mit sofortiger Wirkung aus der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. aus, da sich Ihr Verhalten mit den Belangen der Gemeinschaft nicht vereinbaren lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Groskreutz Isa Militzer
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende
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