BSG Eutin bestätigte in einem "Blitzverfahren" "hgsh" Ausschluß ( siehe weiter unten) !! Innerhalb von 2. Tagen ( Dienstag hat die BSG meinen Brief zugestellt bekommen und Mittwoch wurde Ihrer schon bei der Post aufgegeben); interessant, zumal es bei meinen Anliegen immer ewig lange dauerte und bis heute einiges nicht erledigt wurde; es war wohl eine Telefonkonferenz ( mein Brief lag den anderen Vorstandsmitgliedern wohl gar nicht vor);
leider ist auch der Brief von heute ( 15.04.2010 10.03 Uhr erhalten) inhaltlich nicht relevant und wird angefochten; die Satzung der BSG Eutin ( Auszug: PARAGRAPH ) zeigt unter § 13 (Punkte 11-14) ganz andere Wege eines Ausschlussverfahrens auf. Willkürlich und vorsätzlich hat der Vorstand diese Punkte mißbilligt ! Außerdem hätte der erste Brief der BSG (29.03.10) für nichtig erklärt werden müssen ( Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) , da aus diesem nicht hervor kam, daß es überhaupt ein Vorstandsbeschluss war. Heute wurde erstmals und wohlweislich darauf hingewiesen. Zu spät, der Vorgang hätte ganz und gar wiederholt werden müssen:
Zu Punkt 2. in meinem Einspruch wurde überhaupt keine Stellung bezogen......na na na na, na na na na und...
Schlichtungsrat, ich komme.....aber erst nach der Jahreshauptversammlung (morgen, 16. April), da sehen wir uns ja sowieso....; zum Glück ist eine Jahres Mitglieder Versammlung keine Funktion oder Fiktion....
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2. BRIEF BSG____________2. Brief BSG
BALLSPIELGEMEINSCHAFT
von 1971 Eutin e.V.
23701 Eutin, den14.04.2010
Mitgliedsnummer: 31191 Sparte: Vorstand
hier: Vereinsausschluss
Unser Schreiben vom 29.03.2010;
Ihr Einspruch vom 11.04.2010
Sehr geehrter Herr Schacht - Hoffmann,
unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 29.03.2010 und Ihr Schreiben vom 11.04.2010 teilen wir Ihnen satzungsgemäß mit, dass die Entscheidung des Vereinsvorstandes über ihren Vereinsausschluss unverändert bleibt.
Gemäß § 5 der Satzung der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. ist der Vereinsausschluss durch den Vorstand zu beschließen und dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Beides ist erfolgt.
Insofern erfolgte der Vereinsausschluß auch formal satzungsgemäß und ist nach den Vereinsstatuten wirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Groskreutz Isa Militzer
(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzende)
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Brief hgsh______________Brief hgsh
Mitgliedsnummer 31191 antwortet der
BALLSPIELGEMEINSCHAFT von 1971 Eutin e. V.
per Einschreiben und Rückschein wie folgt:
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horst georg schacht-hoffmann Eutin, 12.04.10
Mitgliedsnummer 31191
Betreff: Ausschluß
Hier: Einspruch
Liebe Sportfreundin Frau Isa Militzer, lieber Sportfreund Helmut,
hiermit bestätige ich den Erhalt (Schreiben vom 29.03.10)und die Idee Eures Anliegens.
1. Leider muß ich das Schreiben, erst einmal nur rein formell/formal, als gegenstandslos betrachten und daher zurückweisen.
Nach der Satzung der BSG Eutin darf nur ein Vorstandsbeschluß einen solchen Vorgang beschließen. Einzelne Mitglieder, hier Frau Isa Militzer und Helmut Groskreutz sind dazu nicht berechtigt.
Um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Nr. 31191 bleibt Mitglied in der BSG) wird gebeten.
2. Nach meiner langjährigen erfolgreichen Trainer Tätigkeit bei der BSG ( A.... aufgerissen) hätte mir zumindest eine einzige Vorwarnung ( Gespräch, Anhörung, Abmahnung) gewährt werden müssen.
Die Belange der BSG EUTIN sind mir heilig und ich habe sie bis heute über erfüllt .
Natürlich bin ich zu jeder Zeit gewillt, Euren Wünsche noch mehr Beachtung zu schenken.
Immerhin ist dieser Weg laut Satzung der BSG unter § 5 Absatz 2 sogar legitimiert.
horst georg schacht - hoffmann
Mit sportlichem Gruß
1. Brief BSG _______________1. Brief BSG
BALLSPIELGEMEINSCHAFT
von 1971 Eutin e. V.
meine Anschrift BSG/Absender
23701 Eutin, den 29.03.2010
Mitgliedsnummer: 31191
Sehr geehrter Herr Schacht - Hoffmann,
gemäß § 5 der Satzung der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. schließen wir Sie mit sofortiger Wirkung aus der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. aus, da sich Ihr Verhalten mit den Belangen der Gemeinschaft nicht vereinbaren lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Groskreutz Isa Militzer
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende
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AUSZUG SATZUNG BSG: PARAGRAPH |
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