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  AUSSCHLUSS BESTÄTIGT



BSG Eutin
bestätigte in einem "Blitzverfahren" "hgsh" Ausschluß ( siehe weiter unten) !! Innerhalb von 2. Tagen ( Dienstag hat die BSG  meinen Brief zugestellt bekommen und Mittwoch wurde Ihrer schon bei der Post aufgegeben); interessant, zumal es bei meinen Anliegen immer ewig lange dauerte und bis heute einiges nicht erledigt wurde; es war wohl eine Telefonkonferenz ( mein Brief lag den anderen Vorstandsmitgliedern wohl gar nicht vor); 

leider ist auch der Brief von heute ( 15.04.2010 10.03 Uhr erhalten) inhaltlich nicht relevant und wird angefochten; die Satzung der BSG Eutin ( Auszug:  PARAGRAPH  )  zeigt unter § 13  (Punkte 11-14)  ganz andere Wege eines Ausschlussverfahrens auf.  Willkürlich und vorsätzlich hat der Vorstand diese Punkte mißbilligt ! Außerdem hätte der erste Brief der BSG (29.03.10) für nichtig erklärt werden müssen ( Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) , da aus diesem nicht hervor kam, daß es überhaupt ein  Vorstandsbeschluss war. Heute wurde erstmals und wohlweislich darauf hingewiesen. Zu spät, der Vorgang hätte ganz und gar wiederholt werden müssen:  

Zu Punkt 2. in meinem Einspruch wurde überhaupt keine Stellung bezogen......na na na na, na na na na und...

Schlichtungsrat, ich komme.....aber erst nach der Jahreshauptversammlung (morgen, 16. April), da sehen wir uns ja sowieso....; zum Glück ist eine Jahres Mitglieder Versammlung keine Funktion oder Fiktion.... 

_________

2. BRIEF BSG____________2. Brief BSG


BALLSPIELGEMEINSCHAFT

von 1971 Eutin e.V.

                                                  23701 Eutin, den14.04.2010
 

 

Mitgliedsnummer: 31191                   Sparte: Vorstand
hier: Vereinsausschluss


Unser Schreiben vom 29.03.2010;
Ihr Einspruch vom 11.04.2010


Sehr geehrter Herr Schacht - Hoffmann,


unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 29.03.2010 und Ihr Schreiben vom 11.04.2010 teilen wir Ihnen satzungsgemäß mit, dass die Entscheidung des Vereinsvorstandes über ihren Vereinsausschluss unverändert bleibt.
Gemäß § 5 der Satzung der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. ist der Vereinsausschluss durch den Vorstand zu beschließen und dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Beides ist erfolgt.
Insofern erfolgte der Vereinsausschluß auch formal satzungsgemäß und ist nach den Vereinsstatuten wirksam.



Mit freundlichen Grüßen

Helmut Groskreutz                               Isa Militzer
(1. Vorsitzender)                                   (2. Vorsitzende)

 

______________________________________

Brief hgsh______________Brief hgsh

Mitgliedsnummer 31191 antwortet der 

BALLSPIELGEMEINSCHAFT von 1971 Eutin e. V. 

per Einschreiben und Rückschein  wie folgt:   

___________________________

horst georg schacht-hoffmann        Eutin, 12.04.10

Mitgliedsnummer 31191 

Betreff: Ausschluß
Hier: Einspruch



Liebe  Sportfreundin Frau Isa Militzer, lieber Sportfreund Helmut,



hiermit bestätige ich den Erhalt  (Schreiben vom 29.03.10)und die Idee Eures Anliegens.

1.  Leider muß ich das Schreiben, erst einmal nur rein formell/formal,  als gegenstandslos betrachten und daher zurückweisen. 
Nach der Satzung der BSG Eutin darf nur ein Vorstandsbeschluß einen solchen Vorgang beschließen. Einzelne Mitglieder, hier Frau Isa Militzer und Helmut Groskreutz  sind dazu nicht berechtigt. 

Um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Nr. 31191 bleibt  Mitglied in der BSG) wird gebeten.

 
2.   Nach meiner langjährigen erfolgreichen Trainer Tätigkeit bei der BSG ( A.... aufgerissen) hätte mir zumindest eine einzige Vorwarnung  ( Gespräch, Anhörung, Abmahnung) gewährt werden müssen.
Die Belange der BSG EUTIN sind mir heilig und  ich habe sie bis heute über erfüllt . 
Natürlich bin ich zu jeder Zeit gewillt, Euren Wünsche noch mehr Beachtung zu schenken.  

Immerhin ist dieser Weg laut Satzung  der BSG unter  §  5   Absatz 2 sogar legitimiert. 



horst georg schacht - hoffmann

Mit sportlichem Gruß



1. Brief BSG _______________1. Brief BSG

BALLSPIELGEMEINSCHAFT

von 1971 Eutin e. V.

 

meine Anschrift             BSG/Absender

                                  23701 Eutin, den 29.03.2010


Mitgliedsnummer: 31191


Sehr geehrter Herr Schacht - Hoffmann,


gemäß § 5 der Satzung der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. schließen wir Sie mit sofortiger Wirkung aus der Ballspielgemeinschaft von 1971 Eutin e.V. aus, da sich Ihr Verhalten mit den Belangen der Gemeinschaft nicht vereinbaren lässt.


Mit freundlichen Grüßen 




Helmut Groskreutz            Isa Militzer   
1. Vorsitzender                  2. Vorsitzende

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AUSZUG SATZUNG BSG:  PARAGRAPH

 
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